Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D29.
Pflicht zur jährlichen UVV-Prüfung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Hierbei wird das Fahrzeug auf Verkehrs- und Arbeitssicherheit geprüft.
Das S&G Service Team bietet Ihnen eine fachgerechte Prüfung nach Richtlinien der Berufsgenossenschaftsverordnung.