Die staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge geht 2026 in eine neue Runde: Seit dem 19. Januar 2026 ist die E-Auto-Förderung für Privatkunden offiziell beschlossen. Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Förderung voraussichtlich ab Mai 2026 nach Kauf und Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden.
Bei S&G entdecken Sie moderne, vollelektrische Fahrzeuge der Marke smart – ergänzt durch eine persönliche Beratung zu Elektromobilität, Förderbedingungen und passenden Angebotsformen.
Im Rahmen der E-Auto-Förderung 2026 können folgende Fahrzeugtypen berücksichtigt werden:
Neue, rein elektrisch angetriebene smart Fahrzeuge (BEV)[1]
Neue smart Plug-in-Hybrid-Modelle[1], sofern sie die staatlich definierten Förderkriterien erfüllen
Damit eröffnet sich ein besonders attraktiver Einstieg in urbane, innovative und nachhaltige Elektromobilität.
Kauf eines neuen smart Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs bei S&G
Zulassung des Fahrzeugs
Einreichung des Förderantrags (voraussichtlich ab Mai 2026 möglich)
Auszahlung des Förderbetrags nach erfolgreicher Prüfung
Die Beantragung erfolgt nachträglich über staatliche Stellen und setzt die Einhaltung aller Fördervorgaben voraus.
Individuelle Beratung zu förderfähigen smart Elektromodellen
Unterstützung bei Fragen rund um Fördervoraussetzungen
Flexible Leasing-, Finanzierungs- und Kaufoptionen
Ganzheitlicher Service rund um moderne Elektromobilität
Die E-Auto-Förderung 2026 macht den Umstieg auf ein smart Elektrofahrzeug noch attraktiver. Informieren Sie sich frühzeitig, finden Sie Ihr passendes Modell und sichern Sie sich beste Voraussetzungen, sobald die Antragstellung startet.
Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Mehr unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. Stand: 19.01.2026