Fahrtenschreiberprüfung § 57b StVZO.

Ein Team für Perfektion auf jedem Meter.

Durchführung analoger und digitaler Fahrtenschreiberprüfungen für Ihren Transporter.

Für Sie kommt es nicht nur darauf an, das Ziel zuverlässig zu erreichen. Sie müssen auch den Weg dorthin genau dokumentieren. Damit das passiert, führen wir die anstehende Prüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers durch – präzise und schnell. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Verdachtsprüfung des Gesetzgebers. Gegebenenfalls können hier weitere Kosten anfallen.

Außerhalb der Zweijahresfrist gibt es übrigens weitere Gründe für eine Prüfung, die wir gerne für Sie übernehmen:

  • nach jedem Einbau sowie jeder Reparatur der Fahrtenschreiber- oder Kontrollgeräteanlage
  • nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl 
  • bei Änderung des wirksamen Reifenumfanges
  • wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht

Die Fahrtenschreiberprüfung gemäß § 57b StVZO erhalten Sie bei uns zum attraktiven Festpreis.

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Jetzt Termin vereinbaren